Wichtiges

StVO §18

(7) Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten.

(8) Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.

(9) Zu Fuß gehende dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.

(10) Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrtstafel und durch das Pfeilzeichen oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.

BITTE BRINGEN SIE SICH NIEMALS
IN GEFAHR!

Bitte CHIPPT oder TÄTOWIERT
und REGISTRIERT eure Tiere

Immer wieder beweisen die Fundmeldungen von Tasso/Findefix, wie wichtig der Chip und die Registrierung ist. Ein Chip hält sehr viel aus, selbst erlebt und dadurch konnten die Besitzer ermittelt werden. Tasso/Findefix kann man rund um die Uhr erreichen.

Durch den Chip und die Registrierung werden auch den Besitzer die Folgekosten wie langer Tierheimaufenthalt usw. erspart. Denn die Besitzer werden sofort über Tasso/Findefix benachrichtigt und sie können zeitnah ihr Haustier vom Tierheim oder Tierarzt abholen. Ihr helft damit euren Tieren und auch den Tierheim.

Und Tasso/Findefix ist kostenlos und dort kann man im Verlustfall
kostenlos Suchplakate anfordern.

Nur das Chip einsetzen beim Tierarzt kostet etwas, ca. 35 Euro. Die meisten lassen es gleich mit der Kastration zusammen machen. Das sind vergleichsweise geringe Kosten gegenüber einen langen Tierheimaufenthalt und deren Kosten. Nur sollte man den Tierarzt fragen, ob er die Registrierung bei Tasso/Findefix erledigt oder ob man es selber machen muss. Dieses kann man auch online machen.

Wenn alle Fundtiere gechippt und registriert wären, würden unsere Tierheime nicht voll von Fundtieren sein. Die dort leider auf ihre Besitzer tage- , wochen- und monatelang warten müssen. Weil manche denken, wenn z. B. ihre Katze weg ist, das sie überfahren wurde und tot ist. Dabei sitzt sie vielleicht im Tierheim und wartet auf die Besitzer. Für den Fall, wenn das Haustier leider überfahren wurde können wir auch viel schneller die Besitzer ermitteln.Es erspart uns Zeit und man findet auch wirklich den Besitzer!

Bitte chippt und registriert eure Tiere bei Tasso oder Findefix! Eure Lieblinge werden es euch danken! Seid so verantwortungsvoll und macht das bitte!

Todesfalle Kippfenster!

Achtung, gekippte Fenster in der Wohnung sind für Katzen ein tödliches Risiko! Wenn Katzen versuchen, durch ein auf Kipp stehendes Fenster zu klettern, kann es passieren, dass sie in dem Spalt steckenbleiben. Wenn die Katze sich dann versucht zu befreien, rutscht sie durch die Bewegungen immer tiefer in den Fensterspalt und wird immer mehr eingequetscht. "Dabei können schwerste innere Verletzungen entstehen, die oft zu irreparablen Schäden und sicherlich auch zu großen Schmerzen führen", erklärt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach. "Es werden zwar viele Katzen noch lebend gefunden, oft müssen sie dann aber doch eingeschläfert werden, da die Schädigungen zu schwerwiegend sind." Es kann aber auch passieren, dass die Katzen schon verenden, während sie eingeklemmt sind. Durch die Quetschung der hinteren Körperhälfte, werden die abgeklemmten Körperteile nicht mehr mit Blut versorgt und sterben ab, was wiederum schnell zu tödlichem Organ- und Herzkreislaufversagen führt. "Das ist ein elender Tod", weiß Dr. Anette Fach. Mittlerweile gibt es sogar einen Begriff für diese Art von Verletzungen: das Kippfenster-Syndrom

Daher rät TASSO: Achten Sie auf Ihre Fenster! Auch wenn Ihre Katze bislang kein Interesse an Kippfenstern gezeigt hat, sollten Sie sie auf keinen Fall alleine in einem Raum mit einem ungesicherten Fenster lassen. Es kann ausreichen, dass auf der anderen Seite der Scheibe etwas Spannendes passiert, um die Katze zu motivieren, hindurch zu schlüpfen oder mit der Pfote durch den Spalt zu langen.

Um nicht auf geöffnete Fenster verzichten zu müssen, gibt es zahlreiche Hilfsmittel. Besonders gängig ist der sogenannte Kippfensterschutz. Dabei werden spezielle Gitter rund um das Fenster montiert. Sie verhindern, dass die Katze in den Spalt gelangen kann. Natürlich können auch andere Gitter oder Netze montiert werden. Weiterhin gibt es spezielle Keile für die Fenster. Sie verhindern, dass die Katze in den engen Spalt rutschen kann.

Natürlich können Sie Ihr Fenster auch vollständig öffnen und davor ein stabiles Netz anbringen, so dass die Katze nicht hinaus kann. Dabei sollten sie aber darauf achten, dass das Fenster bei Durchzug nicht zuschlagen kann. Ist Ihr Fenster gut gesichert, kann Ihre Katze gemütlich und gefahrlos auf der Fensterbank liegen, hinausschauen und die Aussicht genießen.
Quelle: Tasso e.V.

Bedingungen und Auflagen
für die Haustierbestattung

Welche Haustiere dürfen im Garten bestattet werden?


Kleintiere
Möchten Sie ein kleines Tier im Garten beerdigen, dann ist das vollkommen unproblematisch. Dabei gibt es auch nichts Besonderes zu beachten.
Soll also ein Meerschweinchen, ein Hase, ein Hamster oder ähnliches unter die Erde kommen, müssen Sie dabei keinerlei Vorschriften beachten. Sie sollten das Tier jedoch nicht gerade neben dem Nutzgarten beisetzen und es am besten in eine kleine Schachtel legen, bevor Sie es in der Erde vergraben.

Hund/Katze
Bei Katzen und Hunden ist es nicht verboten, diese auf dem eigenen Grundstück zu begraben. Allerdings müssen Sie hier bestimmte Bestimmungen einhalten, deshalb sollten sie sich vorher unbedingt ausreichend informieren. 

Wurde das Haustier eingeäschert und befindet sich die Asche in einer Urne, dürfen Sie diese natürlich ohne weitere Auflagen auf Ihrem Grundstück beisetzen.

Bedingungen und Auflagen

Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Todesursache des Tieres keine meldepflichtige Krankheit war. Wurde das Tier vom Tierarzt eingeschläfert, darf es auch nicht im Garten begraben werden, denn Bestandteile des Narkosemittels könnten ins Grundwasser gelangen. 

Eine weitere Bedingung ist, dass das Grundstück
sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet.
Außerdem muss ein Abstand von mindestens ein bis zwei Metern zu öffentlichen Wegen eingehalten werden. 

Das Grab muss mindestens 60 Zentimeter tief ausheben, damit keine anderen Tiere das Haustier wieder ausgraben können. 

Sie dürfen kein Behältnis verwenden, das nur ganz langsam verrottet. Empfehlenswert sind zum Beispiel ein Bettlaken oder eine Wolldecke,
aber auch ein großer Karton wäre in Ordnung. 

Auf keinen Fall dürfen Sie tote Haustiere einfach im Wald vergraben. Werden Sie dabei erwischt, drohen sehr hohe Bußgelder. 

Der Landkreis Harburg

Einheitsgemeinden:

Buchholz in der Nordheide

Neu Wulmstorf

Rosengarten

Seevetal

Stelle

Winsen/Luhe


Samtgemeinden:

Samtgemeinde Elbmarsch
(Drage, Marschacht, Tespe)

Samtgemeinde Hanstedt
(Asendorf, Brackel, Egestorf, Hanstedt, Marxen, Undeloh)

Samtgemeinde Hollenstedt
(Appel, Drestedt, Havelsbostel, Hollenstedt, Moisburg, Regesbostel, Wenzendorf)

Samtgemeinde Jesteburg
(Bendestorf, Harmstorf, Jesteburg)

Samtgemeinde Salzhausen
(Evendorf, Garlstorf, Garstedt, Gödenstorf, Salzhausen, Toppenstedt, Vierhöfen, Wulfsen)

Samtgemeinde Tostedt
(Dohren, Handeloh, Heidenau, Kakenstorf, Königsmoor, Otter, Tostedt, Welle, Wistedt